Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der ppm precise positioning management GmbH
1. Allgemeines:
1.1 Verbraucher im Sinn dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Unternehmer im Sinn dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
Kunden im Sinn dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
1.2 Unternehmer im Sinn dieser Geschäftsbedingungen ist auch der privatrechtlich handelnde Staat.
1.3 Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; abweichende Bedingungen erkennen wir ausdrücklich nur durch schriftlich Zustimmung an. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführen.
1.4 Alle Vereinbarungen zwischen uns und dem Kunden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, was auch bezüglich der Änderung dieser Klausel gilt.
1.5 Der Kunde wird die Außenhandelsbeschränkungen beachten.
2. Angebot:
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
2.2 Die vom Kunden unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot.
2.3 Wir können dieses Angebot innerhalb von 2 Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder dem Kunden innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zusenden.
2.4 Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
2.5 Sofern der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt.
3. Preise / Zahlungsbedingungen:
3.1 Ist der Kunde Unternehmer, behalten uns vor, unsere Preise angemessen zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreissteigerungen, eintreten. Diese werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen. Ist der Kunde Verbraucher, gelten Satz 1 und 2 nur bei einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als vier Monaten.
3.2 Im kaufmännischen Verkehr ist die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht in unseren Preisen eingeschlossen. Sie wird in gesetzlich anfallender Höhe in der Rechnung gesondert ausgewiesen und vom Kunden bezahlt.
3.3 Ein Skontoabzug bedarf schriftlicher Vereinbarung.
3.4 Sofern sich aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Vergütung netto (ohne Abzug) sofort fällig und innerhalb von 5 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so können wir bei Verbrauchern 5 % und bei Unternehmern
8 %, jeweils über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB, p.A. fordern. Sowohl wir als auch der Kunde können einen höheren bzw. einen niedrigeren Verzugsschaden nachweisen und geltend machen.
3.5 Die Preise für unsere Waren ergeben sich aus unserer Preisliste. Soweit in einem individuellen Angebot ein Preisnachlass gewährt wird, gilt dieser nur für den Fall der rechtzeitigen Zahlung.
3.6 Der Kunde kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen.
3.7 Der Kunde kann sich nur insoweit auf ein Zurückbehaltungsrecht berufen, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Ist der Kunde Unternehmer, kann er zudem nur mit einem rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Gegenanspruch ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
4. Lieferung:
4.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Lieferung „ab Lager“ vereinbart.
4.2 Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.
5. Rechtseinräumung an den Kunden bei Überlassung von Software:
5.1 Der Kunde wird die Vertrags-Software nur in dem vom Hersteller oder uns schriftlich eingeräumten Umfang nutzen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist dies nur die Nutzung auf einem Einzelplatzrechner. Der Kunde wird dabei vorhandene Urheberrechtsvermerke nicht verändern und auch an einer etwa vorhandenen Sicherungskopie anbringen.
5.2 Der Kunde erhält das einfache Nutzungsrecht an der Software erst mit vollständiger Zahlung.
6. Gewährleistung:
6.1 Der Kunde hat eine nachvollziehbare Mängelmitteilung zu machen, er wird uns bei der Fehlerfeststellung unterstützen und uns die hierfür nützlichen Informationen geben. Fallen etwaige Mängel in den Verantwortungsbereich des Kunden, wird der Kunde uns die angefallenen Aufwendungen angemessen vergüten.
6.2 Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
6.3 Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Bei Produkten über einem Wert von EUR 150,– wird zur Behebung eines Mangels unter Berücksichtigung unserer ökonomischen Interessen vereinbart, dass uns binnen angemessener Zeit ein Nachbesserungsversuch zusteht.
6.4 Schlägt die Nachbesserung auch innerhalb einer weiteren, vom Kunden angemessen gesetzten Frist fehl, so kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen.
Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
6.5 Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
6.6 Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich zur Wahrung dieser Frist ist die rechtzeitige Absendung der Unterrichtung. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Ware bewogen, trifft ihn hinsichtlich seiner Kaufentscheidung die Beweislast.
6.7 Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Ware. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
6.8 Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware.
Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns der Kunde den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (siehe 6.5 / 6.6).
6.9 Ist der Kunde Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
6.10 Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet, und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
6.11 Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
7. Haftung:
7.1 Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen unmittelbaren Durchschnittsschaden. Unsere Haftung ist in diesen Fällen auf den Warenwert begrenzt. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
Gegenüber Unternehmern haften wir nicht bei leichter fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten.
Der Ersatz auch nicht vorhersehbarer Schäden setzt den Nachweis vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragsverletzung voraus.
7.2 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
7.3 Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorzuwerfen ist.
7.4 Ein Mitverschulden ist dem Kunden anzurechnen (z.B. unzureichende Datensicherung).
8. Eigentumsvorbehalt:
8.1 Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsverbindung vor.
8.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Ware bis zur Erfüllung der Zahlungspflicht pfleglich zu behandeln.
8.3 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter in die Vorbehaltsware wird uns der Kunde unverzüglich schriftlich benachrichtigen. Der Kunde haftet uns nach dem Dritten für Kosten einer Klage nach § 771 ZPO.
8.4 Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach 8.2 und 8.3 vom Vertrag zurückzutreten gemäß §§ 323, 324 BGB und die Ware herauszuverlangen.
8.5 Der Kunde ist berechtigt, die vom Vorbehalt erfassten Leistungen im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) unserer Forderung aus der Weiterveräußerung ab und zwar unabhängig davon, die Vertragsleistungen nach Verarbeitung weiterverkauft worden sind. Diese Abtretung nehmen wir hiermit an.
Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde widerruflich ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir werden die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Kommt er diesen nicht nach, wird uns der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner detailliert schriftlich benennen, alle zum Einzug erforderlichen Angaben machen, die zugehörigen Unterlagen aushändigen und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung schriftlich mitteilen.
9. Schlussbestimmungen:
9.1 Die Übertragung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag durch den Kunden an einen Dritten bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.
9.2 Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der Übrigen nicht. Die Vertragspartner werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung ersetzen, die dem mit den unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.
9.3 Das Vertragsverhältnis zwischen den Vertragspartnern unterliegt deutschem Recht. Die Anwendung des Wiener UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.
9.4 Erfüllungsort für Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist München.
9.5 Für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung wird gegenüber Der Ersatz auch nicht vorhersehbarer Schäden setzt den Nachweis vorsätzlicher oder Vollkaufleuten, Kunden ohne allgemeinen inländischen Gerichtsstand sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich rechtlichen Sondervermögen München als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
Stand: Mai 2008